Die ersten Adelsbriefe erteilte Kaiser Karl IV. Der bis jetzt bekannte aelteste Adelsbrief wurde einem Geistlichen, dem Scholaster an der St. Stephanskirche zu Mainz, Wicker Frosch, am 30. September 1360 verliehen. Als Urkunde ueber die Standeserhoehung erhielt der Nobilitierte im Deutschen Reich bis 1918 ein Adelsdiplom(Adelsbrief). Die Verwaltung aller Adels- und insbesondere Nobilitierungsangelegenheiten obliegt in monarchischen Staaten einem Heroldsamt; auch in Preussen existierte ein solches bis 1918. Besondere Formen der Nobilitierung, deren Ernennung ausschliesslich Koenigen und Kaisern vorbehalten war, waren bzw. sind die Erhebung in den Grafen- (-Grafung-) und Fuerstenstand (-Fuerstung-) sowie, als ueblicherweise hoechstmoegliche Stufe, die Ernennung zum Herzog (-Herzogung-). Otto von Bismarck beispielsweise wurde durch Koenig Wilhelm I. 1865 in den Grafen-, 1871 in den Fuerstenstand erhoben; 1890 verlieh ihm Kaiser Wilhelm II. anlaesslich seiner Entlassung den Titel eines -Herzogs von Lauenburg-.